Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der LANAVA GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") im Bereich Social Media Marketing, Content-Produktion und verwandte audiovisuelle Dienstleistungen.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem individuellen Angebot. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der aktuellen branchenüblichen Standards.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
– Alle erforderlichen Informationen, Materialien und Zugangsdaten rechtzeitig bereitzustellen
– Freigaben zeitnah zu erteilen
– Einen Ansprechpartner für die Projektkoordination zu benennen
– Die rechtliche Zulässigkeit der zur Verfügung gestellten Inhalte zu gewährleisten
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. berechnet.
6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke (Texte, Bilder, Videos, Grafiken) unterliegen dem Urheberrecht. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte. Weitergehende Rechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
7. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
9. Kündigung
Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Fislisbach, Kanton Aargau, Schweiz. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2025
